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Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Mit der Kurzarbeit steht dem Bund ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bundesrat prüft aktuell einen möglichen Ausgleich für allfällige Härtefälle, die nicht von Kurzarbeit profitieren können. Das WBF führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Das SECO nimmt die Steuerung von Fragen zu wirtschaftlichen Belangen wahr und koordiniert die unterschiedlichen Kontakte.


Das Wichtigste für Arbeitgeber

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurde die Einreichung vereinfacht.

  • Verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen 9 bis 12 ein separates Blatt. Sie müssen dabei nur folgende Fragen beantworten:

    9 a) Tätigkeitsgebiet Ihrer Firma

    10 b) monatliche Umsätze / Honorarsummen in den letzten 2 Jahren

    11 a) Begründung für die Kurzarbeit (Zusammenhang zwischen den Arbeitsausfällen in Ihrem Betrieb und dem Auftreten des Coronavirus)

    11 c) Wurden Auftragstermine verschoben, wenn ja, warum? Art und Umfang der verschobenen Aufträge

  • Sie müssen für die Voranmeldung nicht einreichen: das Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit» sowie eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (gemäss den vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen)

  • Reichen Sie Ihre Voranmeldung ein an:
    Amt für Wirtschaft und Arbeit
    Arbeitslosenversicherung
    Kurzarbeit
    Stampfenbachstrasse 32
    8090 Zürich